Satzung

Satzung

§1

Ein Gast, der ein Zimmer im Villa Park Wisełka mietet, ist verpflichtet, dem Mitarbeiter der Rezeption beim Check-in ein Dokument mit einem Foto vorzulegen, das die Identität des Gastes bestätigt. Im Falle der Weigerung, ein Dokument vorzulegen, das den Check-in ermöglicht, ist der Rezeptionist verpflichtet, die Ausgabe des Zimmerschlüssels zu verweigern.

Zur Bestätigung der Reservierung gibt der Gast seinen Vor- und Nachnamen, seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Der Erhalt und die Annahme einer Buchungsbestätigung sind erforderlich und kommen dem Abschluss eines Vertrags mit dem Hotel über die Erbringung von Hoteldienstleistungen gleich. Grundlage für die Verarbeitung der Daten des Gastes ist der abgeschlossene Hotelleistungsvertrag, soweit dies zur Abwehr und Verfolgung etwaiger Ansprüche erforderlich ist.

Die für den Abschluss eines Vertrages mit dem Hotel erforderlichen Daten sind: Vor- und Nachname, Adresse und Ausweisnummer des Gastes.

Der Beginn Ihres Aufenthalts im Villa Park Wisełka ist gleichbedeutend mit dem Lesen und Akzeptieren der Bestimmungen der Hausordnung und der beigefügten Informationen zu personenbezogenen Daten für Gäste des Villa Park Wisełka.

Gästezimmer im Villa Park Wisełka werden tageweise vermietet.

Der Aufenthalt beginnt um: 16:00 am Anreisetag und endet um 11:00 am Abreisetag.

Gibt der Gast bei der Zimmeranmietung keine Aufenthaltsdauer an, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag angemietet wurde.

§2

Der Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthaltes über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus ist bis 14:00 Uhr an der Rezeption anzumelden. 9:00 am Tag des Ablaufs der Check-out-Frist.

Dem Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts wird der Villa Park Wisełka nach Möglichkeit nachkommen.

Nicht gemeldete Aufenthaltsverlängerung sowie das Zurücklassen von Gegenständen im Zimmer nach 14:00 Uhr. 11:00, gilt als automatische Verlängerung des Aufenthalts um einen weiteren Tag.

Wenn eine Verlängerung des Aufenthalts nicht möglich ist oder der Villa Park Wisełka unter den oben beschriebenen Umständen keine freien Zimmer hat, werden die Sachen des Gastes gegen eine Provision hinterlegt.

§3

Gäste haben das Recht, eine Beschwerde einzureichen, wenn sie Mängel in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen feststellen. Beschwerden sollten unverzüglich nach Feststellung etwaiger Mängel hinsichtlich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen an der Rezeption eingereicht werden.

Villa Park Wisełka ist verpflichtet, auf etwaige Anmerkungen und Vorbehalte hinsichtlich des Serviceniveaus, der Funktionsfähigkeit der Hoteleinrichtungen sowie der Sauberkeit und Ordnung im Hotel unverzüglich zu reagieren, indem Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung etwaiger Störungen und Mängel ergriffen werden.

§4

Der Gast darf das Zimmer bzw. die Schlüssel nicht an Dritte weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den er den Aufenthalt bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.

Villa Park Wisełka kann die Aufnahme eines Gastes ablehnen, der während eines früheren Aufenthalts:

  • die Zimmerordnung grob verletzt hat,
  • Schäden am Eigentum des Villa Park Wisełka oder anderer Gäste verursacht hat,
  • einem Arbeitnehmer Schaden zugefügt oder ihn beleidigt hat,
  • einer Person, die sich im Villa Park Wisełka aufhält, Schaden zugefügt oder diese Person beleidigt hat oder auf andere Weise den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb des Villa Park Wisełka gestört hat.

Villa Park Wisełka hat das Recht, einen Gast zum Verlassen aufzufordern, wenn er die oben genannten Verstöße begeht (ohne Anspruch auf Rückerstattung der Servicegebühren). Darüber hinaus kann der Gast nach den allgemeinen Grundsätzen Schadensersatz verlangen.

Personen, die nicht im Hotel registriert sind, können als Gäste im Hotelzimmer übernachten von 7:00 bis zu einer Stunde 22:00.

§5

Der Villa Park Wisełka ist verpflichtet, Folgendes bereitzustellen:

  • Bedingungen für die vollständige und uneingeschränkte Entspannung des Gastes,
  • Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Sicherheit der Aufbewahrung von Informationen über den Gast,
  • professioneller und zuvorkommender Service bei allen Dienstleistungen im Villa Park Wisełka,
  • Handtuchwechsel und notwendige Reparaturen an der Ausstattung während der Abwesenheit des Gastes und in seiner Anwesenheit nur auf seinen ausdrücklichen Wunsch.

Bei Mängeln, die nicht behoben werden können, bemüht sich Villa Park Wisełka nach Möglichkeit um einen Zimmerwechsel oder eine anderweitige Minderung der Unannehmlichkeiten.

Bei Aufenthalten länger als 5 Nächte, die Möglichkeit des Wechsels der Bettwäsche und Handtücher sowie der Zimmerreinigung, melden Sie dies bitte an der Rezeption.

§6

Villa Park Wisełka haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen eingebracht werden, die seine Dienstleistungen nutzen, in dem in der Hausordnung festgelegten Umfang.

Wertgegenstände sollten im Safe in jedem Zimmer oder an der Rezeption deponiert werden.

Der Gast ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich nach Entdeckung an der Rezeption anzuzeigen.

Der Parkplatz im Villa Park Wisełka gehört nicht zu den Dienstleistungen und ist unbewacht.

Der Gast ist verpflichtet, sich mit der Zimmerausstattung vertraut zu machen und diese intakt zu halten.

Der Gast trägt die volle finanzielle Verantwortung für alle Schäden oder Zerstörungen an Einrichtungen und technischen Geräten, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher oder der bei ihm wohnenden Personen verursacht werden.

Villa Park Wisełka behält sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes nach seiner Abreise mit etwaigen Schäden zu belasten.

Auf dem Gelände des Villa Park Wisełka absolutes Rauchverbot außerhalb der dafür vorgesehenen Orte. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 500 PLN.

Die Gebühr für eine zusätzliche Reinigung des Zimmers aufgrund außergewöhnlicher Verschmutzung beträgt: 200 PLN.

§7

Villa Park Wisełka haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen, Geld, Wertpapieren oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert.

Villa Park Wisełka haftet nicht für Schäden oder Verluste eines Autos oder anderen Fahrzeugs – aufgrund des Fehlens eines bewachten Parkplatzes.

§8

Die Anlage ist überdacht Videoüberwachung in öffentlichen Bereichen. Die Überwachungsaufzeichnungen werden geführt von 3 Tageund dann dauerhaft gelöscht.

Der Administrator der durch die Überwachung erhaltenen personenbezogenen Daten ist Izabella Eeg Villa Park Wisełka, ul. Wald 25, Wisełka.

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